AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Zuletzt aktualisiert: 24. Juli 2025

Boatize Pty Ltd ABN 66 668 255 829, handelnd als „Constellation Cruises“ (Frachtführer)

1Akzeptanz und Vorrang

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Bedingungen) regeln Sie jedes Angebot, jede Buchung und jede Dienstleistung, die vom Carrier an einen Kunden bereitgestellt wird (Kunde).

1.2 Wenn der Kunde die Anzahlung leistet, an Bord des Schiffes des Frachtführers geht oder den Frachtführer anderweitig anweist, fortzufahren, wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Bedingungen akzeptiert hat.

1.3 Diese Bedingungen haben Vorrang vor jeglichem Kaufauftrag des Kunden oder anderen Dokumenten, soweit es zu Widersprüchen kommt.

2Definitionen

ACL (Australisches Verbraucherrecht) – Anhang 2 des Wettbewerbs- und Verbrauchergesetzes 2010 (Cth).

Athener Konvention – wie im Gesetz über den Transport von Passagieren auf See 2012 (Cth) festgelegt.

Buchung / Kreuzfahrt – die bestätigte Charta, Übertragung oder Veranstaltung.

Kunde – die Person oder Entität, die mit dem Frachtführer einen Vertrag abschließt.

Passagier – jede Person, die auf Wunsch des Kunden an Bord des Schiffes ist.

Zitat – das schriftliche Angebot (einschließlich Preis), das vom Frachtführer ausgestellt wurde.

Dienstleistungen / Produkte – Schiffscharter, Catering, Personal, Equipment-Verleih, Veranstaltungsmanagement, Transport und alle damit verbundenen Dienstleistungen.

Meister – der lizenzierte Skipper, der das Kommando über das Schiff hat.

Subunternehmer / Ersatzträger – ein Dritter, der vom Frachtführer beauftragt wurde, einen Teil der Dienstleistungen zu erbringen.

3Angebote & Buchung

3.1 Ein Angebot ist 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Eine Buchung ist nur gesichert, wenn der Frachtführer erhält:

(a) eine schriftliche Annahme oder Zahlung der Anzahlung; und

(b) eine gültige Kreditkarten-Vorautorisierung (Sicherheitskaution).

4Preise & Zahlung

4.1 Alle Preise enthalten 10% GST.

4.2 Der Restbetrag des Vertragspreises ist 28 Tage vor der Kreuzfahrt fällig.

4.3 American Express und andere Kartenzahlungen ziehen eine Gebühr nach sich, die auf die tatsächlichen Kosten des Carriers für die Annahme begrenzt ist.

4.4 Die Nichterfüllung der Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum berechtigt den Frachtführer, die Buchung zu stornieren und die Anzahlung als pauschalierte Schadensersatzforderung zu behalten.

5Einlagen, Anleihen & Sicherheit

5.1 Sofern im Angebot nicht anders angegeben:

(a) Anzahlung – 30% des Vertragspreises, nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Frachtführer sagt gemäß Klausel 13 ab.

(b) Sicherheitsanleihe – A$1.000 oder $20 pro Passagier (je nachdem, was höher ist).

5.2 Der Frachtführer kann die Sicherheitsleistung auf unbezahlte Gebühren oder Schäden anwenden. Ein etwaiger Restbetrag wird innerhalb von 10 Geschäftstagen nach der Kreuzfahrt zurückerstattet.

5.3 Der Frachtführer hat ein vertragliches Pfandrecht an Eigentum des Kunden an Bord, bis alle Beträge bezahlt sind.

6Änderungen & Stornierungen

Mitteilung des KundenCharter (Privatvermietung)Öffentliche Ticketveranstaltung
> 60 TageEinbehaltener Betrag (echte Vorabschätzung)Vollständige Gutschrift ausgestellt
31 – 60 Tage50% des Vertragspreises zahlbar50% Ticketgebühr zahlbar
8 – 30 Tage75% des Vertragspreises zahlbar75% Ticketgebühr zahlbar
≤ 7 Tage100% des Vertragspreises zahlbar100% Ticketgebühr zahlbar

6.1 Wenn der stornierte Slot zu einem gleichen oder höheren Wert erneut verkauft wird, gilt die obige Tabelle nicht und der Carrier wird dem Kunden den vollen Betrag erstatten.

6.2 Terminänderungen stellen eine Stornierung dar, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

7Betriebsbestimmungen

7.1 Kapazität – MV Constellation ist lizenziert für 407 Passagiere. Der Kunde darf dieses Limit nicht überschreiten und muss 48 Stunden im Voraus ein Manifest (vollständige Namen) bereitstellen.

7.2 Ermessensspielraum des Masters – Der Kapitän entscheidet allein über Kurs, Geschwindigkeit, Liegeplatz, Wetterrouting, RSA-Konformität und Sicherheitsangelegenheiten.

7.3 Einschiffung & Ausschiffung – Der Kunde hat eine 15-minütige Kulanzzeit am Ende der Kreuzfahrt; zusätzliche Zeit wird anteilig berechnet.

7.4 Durchführung – Gewaltvolles, illegales, betrunkenes oder anderweitig gefährliches Verhalten kann zur Verweigerung des Boardings oder zur Ausweisung am nächstgelegenen sicheren Kai führen, ohne Rückerstattung und auf Kosten des Passagiers.

7.5 Alkohol & Verantwortungsbewusster Service:

(a) Alkohol-Lizenz. Das Schiff operiert unter der NSW-Lizenz für Alkohol Nr. LIQO624007522, die gemäß dem Liquor Act 2007 (NSW) ausgestellt wurde.

(b) Verkäufe während des Liegeplatzes. Der Carrier ist untersagt, Alkohol zu verkaufen, während das Schiff angedockt ist (nebenan); der Service beginnt erst, nachdem das Schiff unterwegs ist, es sei denn, die Lizenz für alkoholische Getränke erlaubt etwas anderes.

(c) Bar schließt. Alle Bars an Bord des Schiffes stellen den Service mindestens zehn (10) Minuten vor der geplanten Ausschiffungszeit ein.

(d) Kein BYO—außer durch vorherige schriftliche Vereinbarung. Passagiere dürfen keinen Alkohol an Bord bringen, es sei denn, der Carrier erteilt im Voraus schriftliche Genehmigung (typischerweise beschränkt auf private Charter, vorbehaltlich Korkgebühren, RSA-Personal und Spirituosenbeschränkungen). Jeglicher unbefugte Alkohol, der während der Ermessensprüfungen von Taschen/Paketen entdeckt wird, wird beschlagnahmt und nach der Kreuzfahrt zurückgegeben.

(e) Mitnahmeverbot. Passagiere dürfen bei der Ausschiffung keinen Alkohol aus dem Schiff entfernen.

(f) Alter & Volljährigkeitsregeln. Alkohol wird nur an Personen ab 18 Jahren serviert, die einen akzeptablen Altersnachweis vorlegen. Wenn die Mehrheit der Passagiere unter 18 Jahren ist, wird niemand an Bord Alkohol serviert.

(g) Nahrungsbedarf. Der gesamte Alkoholkonsum muss mit „substantial“ Essen einhergehen. Wenn der Kunde BYO-Catering wählt, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Einhaltung sicherzustellen.

(h) RSA-Eskalationsprotokoll. Der Anbieter folgt einem dreistufigen Verfahren für verantwortungsbewussten Alkoholausschank:

(i) Mündliche Warnung;

(ii) Dienstverweigerung;

(iii) Ausschiffung am nächstgelegenen sicheren Kai und/oder Polizeibeteiligung.

(i) Intoxikation. Der Master oder das RSA-qualifizierte Personal kann das Boarding eines betrunkenen Passagiers verweigern oder ihn ohne Rückerstattung ausweisen.

(j) Sicherheit & ID-Validierung. Der Carrier kann zusätzliche lizenzierte Sicherheitskräfte und/oder elektronische ID-Scans auf Kosten des Kunden verlangen, wenn das Profil des Passagiers dies rechtfertigt.

(k) Variation. Der Carrier kann diese Klausel ändern, um den Lizenzbedingungen, den Anweisungen der Polizei oder den Richtlinien von Liquor & Gaming NSW zu entsprechen.

7.6 Rauchen / Dampfen – In geschlossenen Bereichen gemäß dem Gesetz über rauchfreie Umgebungen 2000 (NSW) verboten.

7.7 Gefahrgut – Keine Sprengstoffe, Leuchtsignale, Drohnen, Waffen oder gefährlichen Substanzen dürfen ohne schriftliche Genehmigung an Bord gebracht werden.

7.8 Catering – Wo der Kunde Lebensmittel bereitstellt:

(a) Galley-Mietgebühr A$250; kombinierte Ausrüstungs-/Müllentsorgungsgebühr A$500;

(b) Mindestens ein Mitarbeiter des Carriers (A$250) muss die Nutzung der Bordküche überwachen;

(c) Der Kunde stellt das gesamte Geschirr, Besteck, die Wäsche zur Verfügung und entfernt übrig gebliebenes Essen.

8Subunternehmer & Ersatzträger

8.1 Der Frachtführer kann Subunternehmer oder einen Ersatzfrachtführer unter im Wesentlichen denselben Bedingungen beauftragen; der Frachtführer bleibt verantwortlich für die Erfüllung der Vertragsbedingungen mit dem Kunden.

9Kundenverantwortlichkeiten

9.1 Geben Sie genaue Daten, Zeiten, Abholorte, diätetische Anforderungen und Notfallkontaktinformationen an.

9.2 Stellen Sie sicher, dass Minderjährige jederzeit von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden.

9.3 Befolgen Sie alle Anweisungen des Kapitäns und der Crew.

10Versicherung

10.1 Der Frachtführer hat eine P&I- und öffentliche Haftpflichtversicherung für das Schiff in Höhe von 20 Millionen AUD. Zertifikate sind auf Anfrage erhältlich.

10.2 Der Kunde wird ermutigt, eine Veranstaltungsabsage- und Sachschadenversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.

11Haftung & Entschädigung

11.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt ein nicht ausschließbares Recht oder Rechtsmittel gemäß dem ACL ein.

11.2 Wenn der Kunde die Dienstleistungen für geschäftliche Zwecke erwirbt und der Vertragsbetrag A$100.000 übersteigt, gelten die gesetzlichen Garantien in §§ 60-62 ACL nicht (s 3(2) ACL).

11.3 Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Klausel 11.1 ist die Haftung des Frachtführers für Verlust oder Schaden (außer Personenschäden oder Tod) begrenzt:

(a) im Falle von Waren – zum Austausch oder zur Lieferung gleichwertiger Waren;

(b) im Falle von Dienstleistungen – zur Wiederbereitstellung der Dienstleistungen oder Rückerstattung des gezahlten Preises.

11.4 Bei Personenschäden oder Tod ist die Haftung gemäß dem in Kraft getretenen Athener Übereinkommen begrenzt (derzeit 175.000 SDR pro Passagier).

11.5 Der Kunde stellt den Frachtführer von Ansprüchen Dritter und von Sachschäden, die durch den Kunden oder seine Passagiere verursacht werden, frei, die sich ergeben aus:

(a) Verletzung dieser Bedingungen;

(b) Nichterfüllung der Anweisungen der Crew;

(c) vorsätzliche Pflichtverletzung, unsicheres Verhalten, Intoxikation oder Gebrauch von verbotenen Drogen.

11.6 Die Entschädigung erstreckt sich nicht auf Verluste, die durch die Fahrlässigkeit des Frachtführers verursacht wurden.

12Höhere Gewalt & Regierungsmaßnahmen

12.1 Wenn die Durchführung der Buchung / Kreuzfahrt durch ein Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle des Beförderers liegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, schweres Wetter, Regierungsanordnung, pandemiebedingte Einschränkungen, Arbeitskampf oder mechanische Störung), verhindert oder erheblich behindert wird, kann der Beförderer:

(a) die Kreuzfahrt neu planen; oder

(b) einen Kredit ausstellen, der auf die gezahlten Beträge beschränkt ist (ohne angemessene nicht wiederherstellbare Kosten).

12.2 Diese Klausel ergänzt jede durch das ACL erforderliche Abhilfe.

13Datenschutz

13.1 Der Carrier hält sich an das Privacy Act 1988 (Cth) und die Australian Privacy Principles.

13.2 Personenbezogene Daten werden nur zur Erbringung der Dienstleistungen, zur Organisation von Subunternehmern oder zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet. Kreditkartendaten werden vernichtet, sobald die endgültige Zahlung erfolgt ist.

14Anwendbares Recht & Streitbeilegung

14.1 Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von New South Wales, Australien.

14.2 Die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte dieses Staates.

14.3 Eine Partei muss jede Streitigkeit der Mediation unter der Verwaltung des Australian Disputes Centre vor der Einleitung von Rechtsstreitigkeiten vorlegen, es sei denn, es handelt sich um dringende einstweilige Verfügungen.

15Hinweise

15.1 Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als erhalten:

(a) bei persönlicher Übergabe – bei Lieferung;

(b) wenn per E-Mail gesendet – wenn die E-Mail den Server des Absenders verlässt, ohne Rückläufer;

(c) wenn versendet – fünf Geschäftstage nach dem Versand innerhalb Australiens.

16Fotografie & Marketing

16.1 Sofern der Kunde den Frachtführer nicht schriftlich vor der Kreuzfahrt benachrichtigt, gewährt der Kunde dem Frachtführer ein nicht-exklusives Recht zur Nutzung von Veranstaltungsfotos oder -videos zu Werbezwecken.

17Gesamte Vereinbarung

17.1 Diese Bedingungen, das Angebot und alle schriftlichen Änderungen, die von beiden Parteien unterzeichnet wurden, stellen die gesamte Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen Darstellungen.

18Ausführung / Annahme

Ich, der unterzeichnete bevollmächtigte Vertreter des unten genannten Kunden, bestätige, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Constellation Cruises und das in diesem Abschnitt genannte Angebot gelesen und verstanden habe und stimme zu, dass der Kunde rechtlich an sie gebunden ist.

Die Annahme der Abkürzung: Die Zahlung der Anzahlung oder das Einschiffen auf das Schiff stellt die Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden dar, wenn eine Unterschrift nicht zurückgegeben wird, gemäß § 14 des Gesetzes über elektronische Transaktionen 2000 (NSW).